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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1913
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
41
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 13.
Volume count:
13
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Versicherungswesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Mustersatzungen für Krankenkassen nach der Reichsversicherungsordnung nebst Vorbemerkungen und Erläuterungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Anhang. Musterwahlordnung für die Vertreter der Versicherten in den Organen der Betriebskrankenkassen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XLI. Jahrganges 1913.
  • Stück Nr. 1 (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8 (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Versicherungswesen.
  • Mustersatzungen für Krankenkassen nach der Reichsversicherungsordnung nebst Vorbemerkungen und Erläuterungen.
  • Anlage 1. Mustersatzung für allgemeine Ortskrankenkassen.
  • Anhang. Musterwahlordnung für die Organe der Ortskrankenkassen.
  • Anlage 2. Mustersatzung für Landeskrankenkassen.
  • Anlage 3. Mustersatzung für gewerbliche Betriebskrankenkassen.
  • Anhang. Musterwahlordnung für die Vertreter der Versicherten in den Organen der Betriebskrankenkassen.
  • Anlage 4. Mustersatzung für landwirtschaftliche Betriebskrankenkassen.
  • Anlage 5. Mustersatzung für Innungskrankenkassen.
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41.)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)
  • Stück Nr. 57. (57)
  • Stück Nr. 58. (58)
  • Stück Nr. 59. (59)
  • Stück Nr. 60. (60)
  • Stück Nr. 61. (61)
  • Stück Nr. 62. (62)
  • Stück Nr. 63. (63)
  • Stück Nr. 64. (64)

Full text

— 343 — 
I! Ist noch eine weitere Stelle zu vergeben, so wird zunächst die Stimmenzahl desjenigen 
Wahlvorschlags, welcher den ersten fehlenden Sitz zugewiesen erhalten hat (Abs. 1 Satz 4), mit der 
abermals um 1 vermehrten Zahl der ihr bereits zugeteilten Stellen nochmals geteilt. Der neue 
Bruchwert wird mit den bei den anderen Vorschlägen bereits vorhandenen Bruchwerten verglichen 
und demjenigen Wahlvorschlage die zweite Vertreterstelle zugewiesen, die den größten Bruchwert auf- 
weist; bei gleicher Größe des Bruchwerts entscheidet das Los. Dieses Verfahren wird bis zur 
Verteilung sämtlicher Stellen fortgesetzt. 
l [Sind verbundene Wahlvorschläge vorhanden (§ 8), so findet zunächst eine Oberausteilung 
und sodann für jede Gruppe verbundener Wahlvorschläge eine zweite Verteilung bezüglich der auf 
sie zusammen entfallenen Stellen statt. Bei der Oberausteilung wird jede Gruppe verbundener 
Wahlvorschläge als ein einziger Wahlvorschlag angesehen; ihr werden so viele Stellen zugewiesen, als der 
Gesamtzahl aller Stimmen entspricht, welche die Bei#erber der #enfereinander verbindenen Porschläqe 
(die verbundenen Vorschläge) auf sich vereinigt haben. Ist so die Zahl der Stellen festgestellt, 
die auf die verbundenen Wahlvorschläge zusammen entfallen, so wird bei der zweiten Verteilung 
ebenso verfahren wie bei der Oberausteilung, wobei für jede Gruppe der verbundenen Wahlvor- 
schläge die Verteilungszahl von neuem zu ermitteln ist. 
V. (Teilen sich Wahlvorschläge noch in eng verbundene, so nehmen diese an der zweiten Ver- 
teilung als ein einheitlicher Wahlvorschlag mit ihrer Gesamtstimmenzahl teil. Die hierbei auf sie 
ousammen entfallenden Stellen werden sodann in einer dritten Verteilung, die in derselben Weise 
wie die Oberausteilung und die zweite Verteilung stattfindet, den einzelnen eng verbundenen Wahl- 
vorschlägen zugewiesen.) 
Wenn ein Wahlvorschlag weniger Bewerber enthält, als hiernach Stellen auf ihn entfallen, 
so gehen die überschüssigen Stellen auf die anderen Wahlvorschläge, deren Bewerber nicht sämtlich 
gewählt sind, nach der Größe ihrer bei der Teilung durch die Verteilungszahl nicht berücksichtigten 
Restzahlen über. [Hierbei gehen die mit ihm verbundenen Vorschläge den übrigen C eng verbun- 
dene den anderen) vor.] Bei gleich großen Restzahlen entscheidet das Los. 
VI Sind mehr Stellen zu verteilen, als unberücksichtigte Restzahlen vorhanden sind, so ist 
Abs. 5 nicht anzuwenden. In diesem Falle sind die noch zu vergebenden Stellen unter diejenigen 
Wahlvorschläge neu zu verteilen, welche noch Bewerber enthalten. Die Verteilungszahl wird hierbei 
durch Teilung der sämtlichen auf die Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 
1 vermehrte Zahl der noch zu verteilenden Stellen ermittelt. Das weitere Verfahren bestimmt sich 
nach Abs. 1 bis 5 und gegebenenfalls wiederum nach Abs. 6. 
VI [Ist kein Wahlvorschlag vorhanden, aus dem die Stellen hiernach besetzt werden können, 
so gehen die überschüssigen Vertreterstellen auf den Wahlvorschlag des Vorstandes über, auch wenn 
dieser Stimmen nicht erhalten hat.] 
8 18. 
Verteilung der Bewerber innerhalb der Wahlvorschläge. 
Faussenyg 7 (Jreie Listen). 
De Keiefole der Beuerber innerhalb des einzelnen Wa#rorschlgs bestimmif ###ch nach 
der Zahl der ihnen eugefallenen Stimmen in der Weise, dap die höhere Stimmeneahl der niedrigeren 
vorgelit. Bei Stinimengleichheit entscheidet die Iteihensolge in dem Waltorschlage. 
Fassung 2 (gebundene Listen): 
1 Die Reihenfolge der Bewerber innerhalb der einzelnen Wahlvorschläge bestimmt sich 
in der Weise, daß die erste Stelle erhält, wer in den Stimmzetteln am häufigsten an erster 
Zu §18. Beispiel zu Fassung 1. 
In dem Beispiel zu § 16 und § 17 Fassung 1 würden folgende Bewerber in nachstehender Reihenfolge 
gewählt sein: 
Aus Bahlvorschlag l Aus Wahlvorschlag 1I Aus Wahlvorschlag III 
B W a 
A U c 
Eh 
D 
48
	        

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