fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 19. Weimar. 14. September 1873. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(91) I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
ist dem David Barker zu Paris ein Erfindungs-Patent auf „Verbesserungen an 
künstlichem Brennmaterial“ nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium niedergelegten Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, 
sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 
(Reg.-Blatt von 1843 Seite1 3 — 16) angegeben und begründet sind, auf die 
Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großher- 
zogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthum in 
Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 14. August 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(921 II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
ist dem Heury Toussaint, Ingenieur, zu Paris, und Adolph Doctor, Louis 
Jaeger, Martin Bikoff, Kaufleute und Daniel Mousson, Fabrikant, letztere 
1873. 26
	        
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