Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

II. Österreichischer Verwaltungen. 
Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen betriebene Strecke 
von der österreichisch-russischen Grenze: 
42. bei Szczakowa bis Granica und 
die in der Richtung nach Rußland betriebenen Strecken von der 
österreichisch-russischen Grenze: 
43. bei Brody bis Radziwilöw. 
44. bei Podwoloczyska bis Woloczysk. 
45. bei Nowosielitza bis Nowosielitza. 
II. Rumänischer Verwaltungen. 
Die von den Süd-West-Bahnen betriebene und von den Königlich 
Rumänischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Strecke von der 
rumänisch-russischen Grenze: 
46. bei Ungheni bis Russisch Ungheni. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken welche von russischen Verwaltungen 
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen 
Deutschland, Ziffer 99, 100, 101, 102, 103. 
Österreich, Ziffer 52, 53, 54. 
Rumänien, Ziffer 2. 
  
  
Serbien. 
A. Von serbischen Verwaltungen bekriebene Babnen und 
Bahnstrecken. 
1. Köriglich Serbische Staatseisenbahnen, mit Ausnahme der Kleinbahnen 
Cuprija-Ravna-Reka und Cikevac—Sv. Petar. 
B. Babustrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb aus- 
wärtiger Derwaltungen befinden. 
2. Die von den Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen betriebene Stren 
von der ungarisch-serbischen Grenze Mitte Save-Brücke bis Beograd 
(Belgrad). 
  
Schweden. 
A. Don schwedischen Derwaltungen betriebene Strecken. 
1. Schwedische Staatseisenbahnen, mit Ausnahme der von denselben be- 
triebenen Strecke Luleä -Riksgränsen mit den Abzweigungen Gellivare-
	        
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