Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

Regierungs-BGlatt 
Großberzoagtha m 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
  
  
Nummer 28. Weimar. 18. Oktober 1848. 
  
  
  
Verordunng, 
eine Matrikular-Umlage zur Bestreitung der Kosten der 
Reichsversammlung und der Central-Gewalt betreffend. 
Der Reichsverweser, nach Einsicht des zustimmenden Beschlusses der 
Reichsversammlung vom 29. September 1848, verordnet, wie folgt: 
g. 1. 
Zur einstweiligen Bestreitung der Kosten der Reichsversammlung und der 
Central-Gewalt bis zur Erlassung eines Finanz-Gesetzes soll eine Umlage von 
Hundertzwanzigtausend Gulden nach der bestehenden Bundes-Matrikel bewerk- 
stelligt werden. 
##.2. 
Das Reichs-Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieser Ver- 
ordnung beauftragt. 
Frankfurt am 30. September 1848. 
Der Reichsverweser 
Erzherzog Johann. 
Der Reichs-Minister der Finanzen 
v. Beckerath. 
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