Regierungs-BGlatt
Großberzoagtha m
Sachsen--Weimar-Eisenach.
Nummer 28. Weimar. 18. Oktober 1848.
Verordunng,
eine Matrikular-Umlage zur Bestreitung der Kosten der
Reichsversammlung und der Central-Gewalt betreffend.
Der Reichsverweser, nach Einsicht des zustimmenden Beschlusses der
Reichsversammlung vom 29. September 1848, verordnet, wie folgt:
g. 1.
Zur einstweiligen Bestreitung der Kosten der Reichsversammlung und der
Central-Gewalt bis zur Erlassung eines Finanz-Gesetzes soll eine Umlage von
Hundertzwanzigtausend Gulden nach der bestehenden Bundes-Matrikel bewerk-
stelligt werden.
##.2.
Das Reichs-Ministerium der Finanzen ist mit der Vollziehung dieser Ver-
ordnung beauftragt.
Frankfurt am 30. September 1848.
Der Reichsverweser
Erzherzog Johann.
Der Reichs-Minister der Finanzen
v. Beckerath.
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